Unsere Leistungen im Überblick:
Körperpflege
Sie können Leistungen über die Pflegesachleistung, die Kombinationsleistung, das Pflegegeld oder als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen
Behandlungspflege
Alle nach §37.2 SGB V verordnungsfähigen Leistungen z.B. Verbandwechsel, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Medikamentengabe, Portversorgung, Stomaversorgung etc.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Unterhaltsreinigung, Einkaufen von Lebensmitteln, Beheizen der Wohnung - alle Leistungen rund um den Haushalt. Diese Leistungen werden durch unseren Kooperationspartner Caritasverband Rhein Mosel Ahr e.V. erbracht
Grundpflege nach §37.1a SGB V
Für Patienten ohne Pflegegrad, die wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, Unterstützung bei der Körperpflege und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen
Betreuungsleistungen nach §45b
Jedem Patienten, der in einen Pfleggrad eingestuft ist, stehen im Monat 125 Euro Entlastungsbetrag zur Verfügung. Durch unseren Kooperationspartner Caritasverband Rhein Mosel Ahr e.V. können Sie Leistungen wie beispielsweise Betreuung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Begleitung zu Ärzten, Einkaufen oder ähnliche Tätigkeiten in Anspruch nehmen
Pflegeanleitung zu Hause nach §45 SGB XI
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und vermitteln Ihnen Fertigkeiten um die Pflege Ihrer Angehörigen selbständig durchzuführen. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Wenn Sie als pflegender Angehöriger beispielsweise einmal eine Auszeit benötigen oder erkrankt sind, haben Sie die Möglichkeit Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Vorrausetzung hierfür ist, das der zu pflegende Patient mindestens 6 Monate in mindestens Pflegegrad 2 eingestuft ist. Wir beraten Sie sehr gerne.
Wundversorgung
Durch unsere nach ICW zertifizierten Wundexperten in Zusammenarbeit mit Ihren Haus- oder Fachärzten
Portversorgung
Stomaversorgung
Beratungsgespräche nach §37.3 SGB XI
Je nach Pflegegrad alle 3 oder 6 Monate sowie einmal jährlich, wenn zusätzlicher Beratungsbedarf entsteht
Individuelle Wunschleistungen
Sprechen Sie uns an, wir informieren und beraten Sie sehr gerne
Ambulantes Hospiz / palliative Beratung
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.